Wurzelspitzenresektion

Wurzelspitzenresektion​

Die Wurzelspitzenresektion

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Zähne, die schon als hoffnungslos deklariert wurden, zu retten. Eine echte Alternative zu einem Implantat oder einer Brücke mit einer Erfolgsprognose von über 90 %.

Um bei derartigen Fällen eine erfolgreiche Rettung zu erreichen sind hochkomplexe mikrochirurgische Fertigkeiten des Operateurs und ein Equipment, wie beispielsweise ein Mikroskop notwendig.

Wieso hat der Zahn denn überhaupt was?

Bei bestehenden Zahnschmerzen stirbt der Zahnnerv ab und muss vom Zahnarzt entfernt werden. Der Hohlraum im Zahn wird dann vom Zahnarzt erweitert, gereinigt und mit einer Wurzelfüllung versehen (klassische Wurzelbehandlung).

Die Feileninstrumente, die der Zahnarzt hierfür verwendet, sind kreisrund. Der Nerv in dem Zahn ist allerdings fast nie kreisrund. Vielmehr handelt es sich um ein komplexes Kanalsystem, welches bei jedem Menschen so individuell wie ein Fingerabdruck ist. Es ist dem Zahnarzt fast immer unmöglich sämtliche Minikanälchen und Lakunen im Zahn zu finden und dicht zu verschließen.

Die Folge ist, dass in dem Zahn trotz Wurzelbehandlung weiterhin Bakterien verbleiben und eine Entzündung an der Wurzelspitze verursachen oder unterhalten.

In dieser Situation sind viele Patienten schon sehr genervt von den andauernden Schmerzen beziehungsweise der langwierigen Zahnbehandlung und willigen einer vorschnellen Zahnentfernung häufig ein.

Doch Vorsicht! Ist der Zahn weg, fängt das nächste Problem an!

Mit einer MWR (Mikrochirurgischen Wurzelspitzenresektion) lassen sich viele dieser vorgeschädigten Zähne langfristig und dauerhaft retten

Ihr Zahn ist nach einer klassischen Wurzelbehandlung beim Zahnarzt weiterhin schmerzhaft und lässt Ihnen keine Ruhe?

Sie haben ein oder mehrere der hier aufgeführten Symptome?

  • Sie haben Aufbissbeschwerden an diesem Zahn?
  • Das Zahnfleisch ist ständig oder ggf. ab und zu angeschwollen und druckempfindlich?
  • Auf dem Röntgenbild sind an der Wurzelspitze dunkle Felder zu erkennen?
  • Sie haben an dem Zahn einen kleinen "Pickel", aus dem sich ständig
    Sekret entleert?
  • Ihr Zahn hat bereits einen Stift zur Stabilisierung der Krone
  • Der Zahn wurde in der Vergangenheit schon einmal chirurgisch behandelt?
  • Sie haben unangenehmen Mundgeruch?
  • Das Röntgenbild zeigt, dass die Wurzelfüllung über die
    Wurzelspitze hinausgeht.
  • Sie fühlen sich durch die chronische Entzündung häufig schlapp und antriebslos?
  • Ihr Immunsystem ist anfällig für Erkältungen und Grippe?
  • Die Behandlung des Zahnes findet von der Seite innerhalb des Mundes statt, sodass Sie dabei den Mund, die meiste Zeit geschlossen halten können. Den Zahn erreichen wir, indem wir Ihnen die Lippen sanft abhalten. Im ersten Schritt werden die Wurzelspitzen gekürzt. Zum einem können wir auf diese Art und Weise das komplette Entzündungsgewebe entfernen. Zum anderem ist somit die Wurzelspitze von unten für die Behandlung zugänglich.
  • Unter Verwendung eines modernen Operationsmikroskops wird das verbliebene Gewebe im Zahn mithilfe von Ultraschallgeräten von unten in einer Tiefe von 2-3 mm entfernt. Sämtliche mikroskopisch kleinste Seitenkanäle und Verästelungen an der Wurzelspitze sowie erkranktes Gewebe werden entfernt.
  • Nach dem Säubern (mithilfe einer Spülung) und der Trocknung werden die Wurzelkanäle mit einer Füllung von unten unter dem Operationsmikroskop vollständig bakteriendicht verschlossen und abgedichtet.
  • Der Kieferknochen regeneriert sich vollständig und der Zahn kann langfristig erhalten werden.
  • Eine echte Alternative zu einem kostspieligen Implantat oder einer Brücke mit einer Erfolgsprognose von über 90 %.

Um eine definitive und seriöse Aussage über den Erfolg einer Therapie zu machen, muss eine Erfolgskontrolle stattfinden.

  • Alle Patienten, die nach unserer Methode operiert werden, sehen wir nach 3 bis 5 Monaten und ggf. noch mal nach 12 Monaten wieder, um zu kontrollieren, ob es zu einer Ausheilung an der Wurzelspitze gekommen ist.
  • Dies lässt sich röntgenologisch genau feststellen und definieren.
  • Die Regeneration des Knochens an der behandelten Wurzelspitze ist ein Beweis für den erfolgreichen bakteriendichten Verschluss. Die Ursache der Entzündung ist entfernt.
  • Zusätzlich berichten die Patienten über ihren Heilungsverlauf und machen eine Aussage über die Wiederherstellung der vollen Kaufunktion und die Belastbarkeit des Zahnes. Zuvor leicht gelockerte Zähne werden wieder fest.
  • Wenn alle diese Parameter erfolgreich sind, kann von einem dauerhaften Erfolg der Therapie gesprochen werden.
  • Die behandelten Zähne können dann nach unserer „Freigabe“ vom Zahnarzt mit Zahnersatz (Kronen, Brücken, Halteelemente für Prothesen etc.) weiterbehandelt werden.
  • Die Erfolgsquote liegt derzeit bei über 90 %.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

  • Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt nur eine Basisbehandlung.
  • Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung sieht vor, solche erkrankten Zähne zu entfernen.
  • Eine weitere GKV-Variante ist, die erkrankte Wurzelspitze einfach nur abzutrennen, ohne den Wurzelkanal dicht zu verschließen (klassische Wurzelspitzenresektion).
  • Diese einfache Therapieform hat allerdings nur eine Erfolgsprognose von gerade einmal 40 %. Letzendlich muss der Zahn am Ende dann doch oft entfernt werden.

Bildlich gesprochen wäre es so, als würde man bei einer undichten Flasche Wein den Flaschenhals kürzen,  mit dem Ziel, die Flasche dicht zu bekommen. Das hätte auch nur mäßigen bzw. keinen Erfolg.

Um die Flasche wirklich dicht zu bekommen, muss man einen Korken einsetzen, der dicht an den Flaschenwänden anliegt, um erfolgreich zu sein.

Private Krankenversicherung (PKV):

  • Die Private Krankenversicherung (PKV) übernimmt in der Regel die Behandlung im Rahmen des bestehenden Vertrags, den der Patient mit dem Versicherungsunternehmen abgeschlossen hat.
  • Einige Behandlungsschritte der Mikrochirurgischen Wurzelspitzenresektion (MWR), werden zum 3,5-fachen Satz berechnet und in der späteren Rechnung ausführlich für die Versicherung begründet, damit eine Erstattung gewährleistet wird.
  • Kundenfreundliche und serviceorientierte Versicherungen, deren Sachbearbeiter exakt geschult und auf dem aktuellen Wissensstand sind, erstatten diese Dinge in der Regel ohne Probleme.

Staatliche Beihilfe:

  • Beihilfeberechtigte Patienten bekommen vom Staat allerdings in der Regel nur den 2,3- fachen Satz erstattet.
  • Die Erstattungsbereitschaft der jeweiligen Beihilfestellen sind sehr unterschiedlich und in den verschiedenen Bundesländern variabel.
  • Gerne erstellen wir Ihnen bei Bedarf vor der Behandlung einen detaillierten Kostenplan.